Alle wichtigen Infos zur Registrierung in den Palästinensischen Gebieten
Überall, wo wir arbeiten, benötigen wir die Erlaubnis der jeweiligen Regierungen bzw. der am Konflikt beteiligten Parteien – sogenannte Registrierungen. Dies ist ein übliches Verfahren, ohne diese formale Erlaubnis können wir dort nicht arbeiten. Die israelische Regierung hat unsere Registrierung für die Arbeit im Gazastreifen und im Westjordanland nach deren Ablauf am 31. Dezember 2025 nicht verlängert. In der Folge werden wir seit Anfang Januar von den israelischen Behören daran gehindert, internationales Personal und Hilfsgüter in die Palästinensischen Gebiete zu bringen. Bis zum 1. März 2026 musste unser gesamtes internationales Personal die Gebiete verlassen. Auf Basis unserer nach wie vor gültigen Registrierung bei den palästinensischen Behörden versuchen unsere Teams vor Ort, trotz der massiven Beschränkungen weiter dringend benötigte Hilfe zu leisten.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Prozess sowie zu den Konsequenzen für unsere Nothilfe-Aktivitäten und die Menschen vor Ort.
Musste Ärzte ohne Grenzen die Arbeit im Gazastreifen und Westjordanland ab 1. März 2026 einstellen?
Wir werden unsere Aktivitäten auf Grundlage unserer Registrierung bei den palästinensischen Behörden so lange fortsetzen, wie es uns möglich ist: Mit unseren palästinensischen Mitarbeitenden und mit Unterstützung internationaler Mitarbeitender, die aus der Ferne von außerhalb der Palästinensischen Gebiete tätig sind. Die Arbeit ohne eine gültige Registrierung bei den israelischen Behörden bringt jedoch eine Reihe von Unsicherheiten für unsere Mitarbeitenden und unsere Patient*innen mit sich. Wir werden das weiterhin genau beobachten und ggf. unsere Arbeitsweise anpassen müssen. Alle internationalen Mitarbeitenden mussten die Palästinensischen Gebiete zum 1. März 2026 verlassen. Unsere Programme sind bereits von Engpässen betroffen, da wir seit dem 1. Januar 2026 keine Hilfsgüter mehr einführen können. Langfristig werden unsere Aktivitäten unter diesen Bedingungen möglicherweise nicht aufrechtzuerhalten sein.
Wann hat der Prozess für die Neuregistrierung begonnen?
Die israelische Regierung hat im März 2025 das Gesetz, das die Registrierung von Hilfsorganisationen regelt, geändert und damit die Anforderungen an die Bewerbung für eine Arbeitserlaubnis. Wir haben daraufhin im Sommer 2025 begonnen, unseren Antrag auf Neuregistrierung in den Palästinensischen Gebieten vorzubereiten. Bereits zu diesem Zeitpunkt haben wir ernsthafte Bedenken bzgl. der geforderten Weitergabe sensibler Mitarbeitendendaten an die israelische Regierung kommuniziert und das Gespräch gesucht. Aber ohne Erfolg.
Wieso wurde unsere Registrierung der israelischen Regierung für die Palästinensischen Gebiete nicht verlängert?
Unser Antrag gilt als unvollständig, weil wir zum Schutz unserer palästinensischen Mitarbeitenden bestimmte sensible Daten nicht bereitgestellt haben. Wir sind aus Datenschutzgründen und Gründen der Fürsorge für unsere Mitarbeitenden auch in anderen Ländern vorsichtig bei der Weitergabe von Daten über Listen. Dies ist kein übliches Verfahren und wir wissen nicht, wer Zugang zu ihnen bekommt und wie diese Daten verarbeitet werden. Unsere Bedenken speisen sich auch aus der Erfahrung, dass seit Oktober 2023 insgesamt 15 unserer Mitarbeitenden im Gazastreifen von der israelischen Armee getötet wurden. Medizinische und humanitäre Mitarbeitende wurden eingeschüchtert, willkürlich festgenommen oder angegriffen.
Wir bemühen uns weiterhin um einen Dialog mit den israelischen Behörden, um eine Lösung zu finden und unsere lebenswichtigen Aktivitäten in den palästinensischen Gebieten fortsetzen zu können.
Werden wir Daten unserer Mitarbeitenden an die israelische Regierung weitergeben?
Nein. Wir werden unter den gegebenen Umständen keine Daten zu Mitarbeiter*innen an die israelischen Behörden weitergeben. Wir haben monatelang darüber verhandelt – dabei ging es uns um die Sicherheit unserer Mitarbeitenden und um die Unabhängigkeit unsere humanitären Hilfe (Pressemitteilung vom 26.01.26).
Unter bestimmten Bedingungen und in Absprache mit unseren Mitarbeitenden in den besetzten Palästinensischen Gebieten haben wir Mitte Januar 2026 angeboten, eine selektive Liste von Namen zu übermitteln - allerdings nur im Gegenzug zu bestimmten Sicherheitsgarantien.
Diese Zusicherungen haben wir bisher nicht erhalten. Deshalb sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wir unter den gegenwärtigen Umständen keine Daten von Mitarbeitenden an die israelischen Behörden weitergeben werden. Auch im Rahmen dieses monatelangen Prozesses haben wir keine Mitarbeiterdaten mit den israelischen Behörden geteilt (Pressemitteilung vom 30.01.26).
Laufen aktuell noch Verhandlungen mit den israelischen Behörden?
Wir haben in den vergangenen Monaten vor Ablauf unserer Registrierung immer wieder ernsthafte Bedenken wegen der Registrierungsanforderung ausgedrückt und das Gespräch mit der israelischen Regierung gesucht. Wir bemühen uns auch jetzt weiterhin um einen Dialog mit den israelischen Behörden, um eine Lösung zu finden und unsere lebenswichtigen Aktivitäten im Gazastreifen und Westjordanland langfristig fortsetzen zu können. Die Gewährung humanitärer Hilfe ist eine Verpflichtung nach internationalem Recht. Als Besatzungsmacht in den Palästinensischen Gebieten steht die israelische Regierung in der Pflicht, eine grundlegende Versorgung der Bevölkerung zu ermöglichen.
Was bedeutet die Aufhebung der Registrierung für die Bevölkerung?
Ärzte ohne Grenzen ist gemäß unserer Registrierung bei den palästinensischen Behörden weiterhin für die Arbeit in den Palästinensischen Gebieten zugelassen. Aber seit Anfang Januar haben wir keine gültige Arbeitserlaubnis der israelischen Regierung mehr und werden von den israelischen Behören daran gehindert, internationale Mitarbeiter*innen und zusätzliche Hilfsgüter in die Palästinensischen Gebiete zu bringen. Bis zum 1. März 2026 mussten alle internationalen Mitarbeitenden von Ärzte ohne Grenzen die Gebiete verlassen. Dadurch werden unseren medizinischen Teams vor Ort dringend benötigte Materialien und technische Fähigkeiten vorenthalten.
So sind unsere Programme bereits jetzt mit Engpässen konfrontiert, und es ist ungewiss, ob und wie wir unsere Aktivitäten unter solch restriktiven Bedingungen langfristig aufrechterhalten können.
Bisher ist Ärzte ohne Grenzen einer der großen Gesundheitsversorger im Gazastreifen. Wir leisten dort spezialisierte Intensivpflege, die sonst weitgehend nicht mehr verfügbar ist. Dazu gehören Unfallchirurgie, Geburtshilfe und Neugeborenen-Pflege, Behandlung von Verbrennungen und psychologische Betreuung. Auch mehr als 2.200.000 Liter Trinkwasser haben wir pro Tag zur Verfügung gestellt. Und auch im Westjordanland versorgen wir Tausende Menschen medizinisch, insbesondere Vertriebene und Menschen mit chronischen Krankheiten. Unsere Programme sind lebenswichtig und lassen sich in diesem Umfang nicht ohne Weiteres ersetzen. Deshalb sind wir weiterhin entschlossen, in den Palästinensischen Gebieten Hilfe zu leisten.
Welche Folgen hat die aktuelle Situation auf Spendengelder?
Unsere lokalen Mitarbeitenden im Gazastreifen und im Westjordanland leisten weiterhin lebensnotwendige Hilfe. Um bei akuten Krisen besonders schnell und flexibel agieren zu können, bitten wir unsere Spender*innen hauptsächlich um zweckungebundene Spenden. Sollten wir uns komplett aus den Palästinensischen Gebieten zurückziehen müssen, weil wir unsere Aktivitäten in einem zunehmend restriktiven Umfeld nicht aufrechterhalten können, würden wir die eingeplanten Gelder in anderen Projekten bzw. Ländern zur medizinischen Nothilfe nutzen.
Für die Hilfe im Gazastreifen bzw. dem Westjordanland haben wir ausnahmsweise zusätzlich auch zweckgebundene Spenden gesammelt. Sollte sich zeigen, dass wir diese nicht entsprechend dem angegebenen Spendenzweck verwenden können, müssen wir die Spender*innen dann um ihre Freigabe (Entwidmung) vom Zweck bitten. So können wir diese Spenden weltweit überall dort einsetzen können, wo Menschen in Not Hilfe benötigen. Wenn eine Spender*in dies wünscht, überweisen wir das Geld selbstverständlich zurück. Dieser Vorgang ist mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden.
27. Februar 2026