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Alle wichtigen Infos zur Registrierung in den Palästinensischen Gebieten

Überall, wo wir arbeiten, benötigen wir die Erlaubnis der jeweiligen Regierungen bzw. der am Konflikt beteiligten Parteien – sogenannte Registrierungen. Dies ist ein übliches Verfahren, ohne diese formale Erlaubnis können wir dort nicht arbeiten. Am 31. Dezember ist unsere Registrierung für die Arbeit im Gazastreifen und im Westjordanland ausgelaufen. Laut israelischem Gesetz haben wir bis zum 01.03.2026 Zeit, um entweder von der israelischen Regierung die Erlaubnis zu erhalten oder die Arbeit in den besetzten Palästinensischen Gebieten einzustellen. 

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Prozess sowie zu den Konsequenzen für unsere Nothilfe-Aktivitäten und die Menschen vor Ort.

Wann hat der Prozess für die Neuregisterierung begonnen? 

Die israelische Regierung hat im März 2025 das Gesetz, das die Registrierung von Hilfsorganisationen regelt, geändert und damit die Anforderungen an die Bewerbung. Wir haben daraufhin im Sommer 2025 begonnen, unseren Antrag auf Neuregistrierung in den Palästinensischen Gebieten vorzubereiten. Bereits zu diesem Zeitpunkt haben wir unsere Bedenken an die israelische Regierung kommuniziert und das Gespräch gesucht. Aber ohne Erfolg.  

Wieso wurde unsere Registrierung für die Palästinensischen Gebieten nicht verlängert? 

Unser Antrag gilt als unvollständig, weil wir zum Schutz unserer palästinensischen Mitarbeitenden bestimmte sensible Daten nicht bereitgestellt haben. Wir sind aus Datenschutzgründen auch in anderen Ländern vorsichtig, bei der Weitergabe von Daten über Listen. Dies ist kein übliches Verfahren und wir wissen nicht, wer Zugang zu ihnen bekommt und wie diese Daten verarbeitet werden.  
Unsere Bedenken speisen sich auch aus der Erfahrung, dass 15 unserer Mitarbeitenden von der israelischen Armee getötet wurden und medizinische und humanitäre Mitarbeitende eingeschüchtert, willkürlich festgenommen oder angegriffen wurden. 

Werden wir Daten unserer Mitarbeitenden an die israelische Regierung weitergeben? 

Nein. Wir werden keine Daten zu Mitarbeiter*innen an die israelischen Behörden weitergeben.  

Wir haben monatelang darüber verhandelt – dabei ging es uns um die Sicherheit unserer Mitarbeitenden und um die Unabhängigkeit unsere humanitären Hilfe (Pressemitteilung vom 26.01.26). 

Unter bestimmten Zusicherungen und in Absprache mit unseren Mitarbeitenden in den besetzten palästinensischen Gebieten, haben wir Mitte Januar 2026 angeboten eine selektive Liste von Namen zu übermitteln - allerdings nur wenn uns zugesichert würde: 

  • dass alle Informationen über Mitarbeitende ausschließlich für die angegebenen administrativen Zwecke verwendet werden.
  • dass daraus keine Gefahr für die Kolleg*innen, deren Namen geteilt wurden, erwächst.
  • dass  Ärzte ohne Grenzen die volle Autorität über alle Personalangelegenheiten und die Verwaltung von medizinischen Hilfsgütern behält.
  • dass jegliche öffentliche Kommunikation, die Ärzte ohne Grenzen diffamiert und die Sicherheit unserer Mitarbeitenden gefährdet, eingestellt wird. 

Diese Zusicherungen haben wir nicht erhalten. Deshalb sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wir unter den gegenwärtigen Umständen keine Daten von Mitarbeitenden an die israelischen Behörden weitergeben werden. Auch im Rahmen dieses monatelangen Prozesses haben wir keine Mitarbeiterdaten mit den israelischen Behörden geteilt (Pressemitteilung vom 30.01.26). 

Laufen aktuell Verhandlungen mit den israelischen Behörden? 

Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder ernsthafte Bedenken wegen der Registrierungsanforderung ausgedrückt und das Gespräch mit der israelischen Regierung gesucht. Wir bemühen uns weiterhin um einen Dialog mit den israelischen Behörden, um eine Lösung zu finden und unsere lebenswichtigen Aktivitäten fortsetzen zu können. Die Gewährung humanitärer Hilfe ist eine Verpflichtung nach internationalem Recht, um zumindest eine grundlegende Versorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten. 

Was bedeutet die Aufhebung der Registrierung für die Bevölkerung?  

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Eine Frau liegt mit Neugeborenem im Bett, eine Mitarbeiterin spricht mit ihr.
Unsere Teams begleiten im Gazastreifen aktuell jede dritte Geburt.
© Mariam Abu Dagga/MSF

Die Registrierung ist relevant für beide Gebiete: Ein Ende unserer Arbeit im Gazastreifen würde auch das Westjordanland betreffen und für die Bevölkerung einen massiven Einbruch der medizinischen Versorgung bedeuten.  

Ärzte ohne Grenzen ist einer der großen Gesundheitsversorger im Gazastreifen. Wir leisten dort spezialisierte Intensivpflege, die sonst weitgehend nicht mehr verfügbar ist. Dazu gehören Unfallchirurgie, Geburtshilfe und Neugeborenen-Pflege, Behandlung von Verbrennungen und psychologische Betreuung. Auch mehr als 1.400.000 Liter Trinkwasser haben wir pro Tag zur Verfügung gestellt. Und auch im Westjordanland versorgen wir Tausende Menschen medizinisch, insbesondere Vertiebene und Menschen mit chronischen Krankheiten. Wir sind in beiden Gebieten mit mehr als 1.200 Mitarbeitenden vor Ort - wir kennen keinen Akteur, der unsere Aktivitäten übernehmen könnte.  

Welche Folgen hat die aktuelle Situation auf Spendengelder?  

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Zukunft unserer Hilfe im Gazastreifen und im Westjordanland nach dem 1. März 2026 nicht geklärt. Bis dahin leisten wir dort weiterhin lebensnotwendige Hilfe.  
Um bei akuten Krisen besonders schnell und flexibel agieren zu können, bitten wir unsere Spender*innen hauptschlich um zweckungebundene Spenden. Sollten wir uns tatsächlich aus den Palästinensischen Gebieten zurückziehen müssen, würden wir die eingeplanten Gelder in anderen Projekten bzw. Ländern zur medizinischen Nothilfe nutzen. 

Für Hilfe im Gazastreifen bzw. dem Westjordanland haben wir ausnahmsweise zusätzlich auch zweckgebundene Spenden gesammelt. Sollte sich zeigen, dass wir diese nicht entsprechend dem angegebenen Spendenzweck verwenden können, müssen wir die Spender*innen dann um ihre Freigabe (Entwidmung) vom Zweck bitten. So können wir diese Spenden weltweit überall dort einsetzen können, wo Menschen in Not Hilfe benötigen. Wenn eine Spender*in dies wünscht, überweisen wir das Geld selbstverständlich zurück. Dieser Vorgang ist mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden.