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Afghanistan: Ärzte ohne Grenzen verurteilt Festnahme einer Mitarbeiterin

Ärzte ohne Grenzen ist entsetzt über die Festnahme und Inhaftierung einer seiner Mitarbeiterinnen im Rahmen der Durchsetzung der Kleiderordnung.

Am 6. Juni wurde eine medizinische Mitarbeiterin auf dem Weg zum Regionalkrankenhaus von Herat von Vertretern des sogenannten Ministeriums für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters (PVPV) festgenommen. In dem Regionalkrankenhaus war die Frau auf der von Ärzte ohne Grenzen unterstützten Kinderstation tätig. Ihr Ehemann begleitete sie auf dem Weg dorthin. Ihr wurde vorgeworfen, die für Frauen im Land vorgeschriebene Kleiderordnung nicht einzuhalten. Sie wurde zwei Tage lang inhaftiert. Am 8. Juni kam sie frei, nachdem sie sich – zusammen mit ihrem Ehemann und anderen Familienmitgliedern – schriftlich verpflichtete, künftig eine bestimmte Art von Kleidung zu tragen, die vom PVPV vorgeschrieben ist.

Dieser Vorfall ist kein Einzelfall. Frauen in Afghanistan erleben massive Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit und ihrer Teilnahme am öffentlichen Leben. Das hat direkte Folgen für ihre medizinische Versorgung und die Aufrechterhaltung von Gesundheitsdienstleistungen im ganzen Land.

Ärzte ohne Grenzen hat Berichte verfolgt, wonach in der vergangenen Woche eine große Anzahl von Frauen von Vertretern der PVPV in Herat festgenommen wurde. Am 9. Juni wurde eine Demonstration gegen die Einschränkungen, die Frauen auferlegt werden, von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Schusswaffen, Stöcke und Peitschen kamen zum Einsatz; es gab mehrere Verletzte und weitere Festnahmen.

Zugang zu lebenswichtigen medizinischen Leistungen erschwert

Seit 2021 werden Frauen in Afghanistan zunehmend aus dem öffentlichen Leben verdrängt. Ihnen ist der Zugang zu Sekundar- und Hochschulbildung verwehrt, sie dürfen viele öffentliche und humanitäre Tätigkeiten nicht ausüben und haben nur eingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung.

Zusätzliche Maßnahmen, die sich gegen Frauen richten, wie die Burka-Pflicht und die Auflage, außerhalb des eigenen Zuhauses von einem Mahram (männlicher Vormund) begleitet zu werden, erschweren den Zugang zu lebenswichtigen medizinischen Leistungen zusätzlich. Zudem behindern sie weibliche Gesundheitsfachkräfte bei ihrer Tätigkeit. Diese Einschränkungen treffen Frauen und Kinder unverhältnismäßig stark, da sie oft auf weibliches medizinisches Personal angewiesen sind, um eine medizinische Versorgung zu erhalten.

Weibliches Personal spielt eine zentrale Rolle in der Arbeit von Ärzte ohne Grenzen in Afghanistan. Die Organisation betreibt sieben Projekte in sieben Provinzen und bietet Versorgung in den Bereichen Geburtshilfe, Pädiatrie, Behandlung von Verletzungen und von Tuberkulose an. Frauen machen 45 Prozent des Pflegepersonals aus, das für Ärzte ohne Grenzen im Land tätig ist; in Projekten mit Schwerpunkt auf Geburtshilfe stellen sie mehr als die Hälfte der Belegschaft und sind für die Versorgung in nur für Frauen zugänglichen klinischen Bereichen unverzichtbar.