Polen: Methoden zur Altersfeststellung unbegleiteter Kinder dürfen deren Gesundheit nicht gefährden!
Warschau/Berlin, 20. März 2026. Während der Gesetzgeber in Polen ein neues Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels ausarbeitet, fordert Ärzte ohne Grenzen nachdrücklich, dass die im Gesetz vorgesehenen Untersuchungsmethoden Kindern keinen Schaden zufügen dürfen. Kinder auf der Flucht sind derzeit unzuverlässigen und ungeeigneten medizinischen Untersuchungen zur Altersfeststellung ausgesetzt.
Der neue Bericht von Ärzte ohne Grenzen Age as a verdict, der gemeinsam mit den Partnern Save the Children und We Are Monitoring verfasst wurde, untersucht die derzeit in Polen angewandten Verfahren zur Altersfeststellung. Diese könnten im neuen Gesetz als Teil des Verfahrens zur Identifizierung von Kindern festgeschrieben zu werden. Diese Verfahren – darunter zahnmedizinische und radiologische Methoden – sind jedoch wissenschaftlich nicht zuverlässig und in diesem Zusammenhang unethisch. Zudem bergen sie erhebliche Risiken für Kinder. Die Anwendung dieser Verfahren zur Feststellung des rechtlichen Alters von Minderjährigen hat schwere Folgen: Ihnen kann unrechtmäßig die Einreise nach Polen und damit Schutz und Sicherheit verwehrt werden.
„In der Vergangenheit wurden uns Fälle von Jugendlichen gemeldet, die kurz nach einem Altersgutachten direkt aus dem Krankenhaus nach Belarus zurückgeschickt wurden, obwohl sie noch Gipsverbände und Bandagen trugen“, sagt Alice Silvestro, medizinische Koordinatorin von Ärzte ohne Grenzen in Polen. „Wir haben erlebt, dass Kinder schädlichen Methoden der Altersfeststellung unterzogen werden mussten, um nachzuweisen, dass sie keine Erwachsenen sind, damit sie nicht nach Belarus zurückgeschickt werden. Zu diesen Verfahren gehörte auch der Einsatz ionisierender Strahlung, was nicht nur wissenschaftlich unzuverlässig ist, sondern auch dem Grundprinzip widerspricht, im besten medizinischen Interesse des Kindes zu handeln.“
Wenn Menschen kein Reisedokument bei sich führen, stellt die Altersfeststellung eine erhebliche Herausforderung dar. Besonders schwierig ist dies in Situationen, in denen dies in Wäldern, ohne Zeugen, unter Stress und bei Sprachbarrieren geschieht.
„Seit März 2025 haben die Grenzbeamt*innen in Polen noch mehr Befugnisse bei der Entscheidung, was mit den aufgegriffenen Menschen passiert“, sagt Uriel Mazzoli, Projektkoordinator von Ärzte ohne Grenzen in Polen. „Sie entscheiden darüber, ob jemand das vollständige Verfahren zur Altersfeststellung durchlaufen und Asyl beantragen darf. Wir wissen, dass diese Verfahren Mängel aufweisen. Kinder müssen geschützt werden, anstatt sie zusätzlichem Leid auszusetzen.“
Das in Polen geplante Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels ist eine Gelegenheit, diese Mängel zu beheben und sicherzustellen, dass bei künftigen Verfahren der Kinderschutz, die wissenschaftliche Validität und die medizinische Ethik im Vordergrund stehen.
Nach der neuen EU-Asylverfahrensverordnung, die ab 12. Juni 2026 gilt, muss die Altersfeststellung stufenweise erfolgen. Zunächst muss eine multidisziplinäre Beurteilung erfolgen, die auch eine psychosoziale Einschätzung umfassen kann. Medizinische Untersuchungen dürfen erst dann eingesetzt werden, wenn danach weiterhin Zweifel bestehen; dabei sind die am wenigsten schädlichen Methoden zu wählen, und nicht-radiologische Verfahren haben Vorrang vor Untersuchungen mit Strahlenbelastung.
Ärzte ohne Grenzen fordert, dass bei der Altersfeststellung von Kindern keine rein medizinischen Untersuchungen als alleinige Entscheidungsgrundlage genutzt werden. Stattdessen braucht es ganzheitliche Verfahren, die vom Schutz des Kindes ausgehen, die Vermutung der Minderjährigkeit achten und medizinisch wie wissenschaftlich verantwortbar sind.
Polen befindet sich derzeit in einer wichtigen Phase der politischen und gesetzgeberischen Arbeit zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Betroffenen. Auf EU-Ebene muss die revidierte Richtlinie gegen Menschenhandel bis zum 15. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. In Polen hat der Ministerrat am 19. März 2025 den Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel 2025–2027 angenommen. Parallel dazu arbeitet eine zwischenministerielle Arbeitsgruppe an einem Entwurf für ein umfassendes Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels. Diese Prozesse schaffen ein wichtiges Zeitfenster, um Schutzmechanismen für besonders gefährdete Gruppen, darunter Kinder und andere schutzbedürftige Personen, wirksam zu verbessern.
Bericht: "Age as a verdict"
Altersbestimmungen, die medizinisches Fachpersonl vornehmen, haben enorme Folgen für Migrant*innen in Polen.
Für weitere Auskünfte sprechen Sie uns an