Direkt zum Inhalt

Einrichtung von Ärzte ohne Grenzen in Pibor geplündert, Teams versorgen Verletzte

Am Dienstagnachmittag brachen Kämpfe in der südsudanesischen Region Pibor aus. Dabei wurde auch eine medizinische Einrichtung von Ärzte ohne Grenzen geplündert. Inmitten der Gewalt wurden mindestens 35 Menschen verletzt, geschätzte 1.000 Vertriebene suchen auf einem Gelände der UN-Mission im Südsudan (UNMISS) Schutz.

Die Kämpfe begannen am frühen Nachmittag des 23. Februars und hielten den ganzen Tag an. Gestern Abend war das Team von Ärzte ohne Grenzen gezwungen, in seiner Unterkunft Schutz zu suchen. Nachdem jedoch die schweren Gefechte immer näher rückten, musste unser Team Schutz auf dem UNMISS-Gelände suchen. Unsere Mitarbeiter nahmen medizinische Ausrüstung und Material mit und halfen bei der medizinischen Versorgung von Verwundeten. Bis heute um 13 Uhr konnten wir die Behandlung von 35 Patienten unterstützen. Allerdings fehlen chirurgische Kapazitäten, um den Grad an Hilfe anbieten zu können, der dringend gebraucht wird.

Pibor: „Es gibt nur sehr eingeschränkte Kapazitäten, um zu helfen und Leben zu retten“

In der Region halten die Kämpfe weiter an, und Ärzte ohne Grenzen konnte beobachten, wie mehrere Häuser durch die Gewalt zerstört wurden. Ärzte ohne Grenzen war es bisher noch nicht möglich, das Ausmaß der Zerstörung in der eigenen Einrichtung zu evaluieren.

„Es herrscht nun dringender Bedarf an medizinischer Nothilfe hier in Pibor, doch es gibt nur sehr eingeschränkte Kapazitäten, um zu helfen und Leben zu retten“, sagt Corinne Benazech, Landeskoordinatorin von Ärzte ohne Grenzen. „Wir müssen uns erst ein Bild der Zerstörung und Plünderung unseres Gesundheitszentrums machen. Doch wenn es uns nicht möglich sein sollte, unsere Hilfe wieder aufzunehmen, würde aus einer schlimmen Situation eine Katastrophe werden, denn nur Ärzte ohne Grenzen bietet in diesem Gebiet medizinische Hilfe an. Wir wiederholen unseren Aufruf, dass alle bewaffneten Akteure das internationale humanitäre Recht respektieren müssen, unter dessen Schutz die Zivilbevölkerung, medizinische Einrichtungen und die Bereitstellung humanitärer Hilfe stehen.“