Direkt zum Inhalt

Angriffe auf Gesundheitswesen in bewaffneten Konflikten auf Rekordniveau – Doppelt so viele getötete Menschen wie im Vorjahr

  • Zunehmend Angriffe von staatlichen Akteuren
  • Konfliktparteien achten humanitäres Völkerrecht immer weniger
  • Dringend mehr Aufklärung und Rechenschaft nötig 

Amsterdam/Berlin, 21. Januar 2026. Die Angriffe auf die medizinische Versorgung in bewaffneten Konflikten haben ein Rekordniveau erreicht. Im Jahr 2025 wurden laut WHO weltweit bei 1.348 Angriffen auf die medizinische Versorgung 1.981 Menschen getötet. Konfliktparteien, darunter auch Staaten, entziehen sich zunehmend ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung, medizinisches Personal, Patient*innen, Gesundheitseinrichtungen und Transporte zu schützen. Dies zeigt der neue Bericht „Medical care in the Crosshairs“ („Medizinische Versorgung im Fadenkreuz“) von Ärzte ohne Grenzen.   

Beinahe zehn Jahre nach Verabschiedung der Resolution 2286 im UN-Sicherheitsrat, der die Angriffe auf das Gesundheitswesen verurteilte und ein Ende der Straflosigkeit forderte, führten 2025 täglich im Schnitt fast vier Angriffe auf die Gesundheitsversorgung dazu, dass Millionen Menschen in einigen der schwierigsten humanitären Kontexte von lebensnotwendiger Versorgung abgeschnitten sind. 

Der Bericht „Medical care in the Crosshairs“ stützt sich auf Zahlen aus bestehenden internationalen Datenbanken sowie auf eigene Erfahrungen von Ärzte ohne Grenzen in bewaffneten Konflikten. Im Jahr 2025 verzeichnete das Monitoring der Weltgesundheitsorganisation (Surveillance System for Attacks on Health Care, SSA) insgesamt 1.348 Angriffe auf die medizinische Gesundheitsversorgung, bei denen 1.981 Menschen getötet wurden – eine Verdoppelung gegenüber 944 Todesfällen im Jahr 2024. Die meisten Menschen wurden im Sudan getötet (1.620), gefolgt von Myanmar mit 148, den besetzten palästinensischen Gebieten mit 125, Syrien mit 41 und der Ukraine mit 19 Getöteten.  

Verkehrtes Narrativ: Von „Irrtum“ zu „Verlust des Schutzstatus“ 

Das humanitäre Völkerrecht gewährt medizinischen und anderen humanitären Einrichtungen und Mitarbeitenden einen besonderen Schutzstatus. Der Bericht von Ärzte ohne Grenzen zeigt jedoch einen besorgniserregenden Trend: Konfliktparteien achten das humanitäre Völkerrecht immer weniger. Das zeigen sowohl die statistischen Daten als auch Aussagen von Regierungsmitgliedern, Militärangehörigen und anderen an bewaffneten Konflikten beteiligten Akteur*innen.  

„Konfliktparteien haben das Narrativ von ‚versehentlichen Angriffen‘ hin zu einer Rechtfertigung verschoben, dass medizinische Einrichtungen und humanitäres Personal ihren Schutzstatus nach dem humanitären Völkerrecht ‚verloren‘ hätten. Diese Verschiebung zeigt, dass militärischen Überlegungen häufig Vorrang gegenüber der Pflicht eingeräumt wird, Zivilist*innen zu schützen und zivile Schäden zu minimieren“

Erik Laan, Advocacy-Experte bei Ärzte ohne Grenzen in den Niederlanden

In manchen Fällen entstehen Angriffe aus Fehlinterpretationen des humanitären Völkerrechts oder weil Interpretationsspielräume ausgenutzt werden. In der Folge verschiebt sich die Verantwortung: Zivilist*innen, medizinisches Personal und Gesundheitseinrichtungen müssen erst beweisen, dass sie keine militärischen Ziele sind, anstatt wie vom Völkerrecht beabsichtigt, grundsätzlich als geschützt zu gelten.  

„Zentrale Verpflichtungen von Konfliktparteien, wie die Pflicht, vor einem Angriff rechtzeitig zu warnen, werden häufig übergangen“, erklärt Laan. „Dies verhindert, dass medizinische Einrichtungen auf einen angeblichen Verlust ihres Schutzstatus reagieren oder die Patient*innen evakuieren können.“  

Staatliche Akteur*innen verantwortlich für Großteil der Angriffe im Jahr 2024 

Laut der Safeguarding Health in Conflict Coalition können rund 81 Prozent der Fälle von Gewalt gegen die Gesundheitsversorgung im Jahr 2024 staatlichen Akteur*innen zugerechnet werden.

 Die Beteiligung von Staaten an bewaffneten Konflikten bringt besondere Herausforderungen für den Schutz medizinischer Versorgung mit sich, da staatliche Akteur*innen häufiger als nichtstaatliche bewaffnete Gruppen Angriffe aus der Luft durchführen und Sprengstoffe einsetzen, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten. Gewalt gegen medizinische und humanitäre Versorgung hat zur Folge, dass lebenswichtige medizinische Dienste geschlossen werden und sich humanitäre Organisationen zurückziehen müssen. Damit werden Bevölkerungsgruppen, die oft keine Alternative haben, von der Gesundheitsversorgung abgeschnitten. Menschen in Konfliktgebieten sind ohnehin von Gewalt betroffen, der Verlust medizinischer Versorgung macht ihr Leben noch unerträglicher.

Raquel González, Koordinatorin von Ärzte ohne Grenzen in Spanien

Besonders betroffen von diesen Angriffen sind lokale Mitarbeiter*innen. Laut der Aid Worker Security Database wurden zwischen 2021 und 2025 weltweit 1.241 lokal angestellte humanitäre Helfer*innen getötet, 1.006 verletzt und 604 entführt. Sie machten 98 Prozent aller getöteten, 96 Prozent der verletzten und 94 Prozent der entführten humanitären Mitarbeitenden aus.  

Humanitäres Völkerrecht muss stärker geachtet werden 

Am 3. Oktober 2015 erlebte Ärzte ohne Grenzen einen der tödlichsten Angriffe auf Mitarbeitende, Patient*innen und Einrichtungen, als ein US-amerikanisches Kampfflugzeug das Traumazentrum in Kundus, Afghanistan, bombardierte. Dabei wurden 42 Menschen getötet, darunter 14 Mitarbeitende von Ärzte ohne Grenzen. Sieben Monate später verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 2286 zum Schutz medizinischer Einrichtungen und des Personals, eigentlich erachtet als Meilenstein und Hoffnungsschimmer, der ein Ende der Straflosigkeit für Angriffe forderte und die Achtung des humanitären Völkerrechts verlangte. 

Heute allerdings zeigt sich: Die Resolution, deren 10. Jahrestag bald in UN-Hallen, Sonderveranstaltungen und weiteren Reden begangen wird, ist bislang kaum mehr als ein Papiertiger, da medizinische Versorgung und humanitäre Arbeit in bewaffneten Konflikten heute mehr denn je unter Beschuss stehen.  

Neben der Anerkennung aller Teilbereiche des humanitären Völkerrechts, spielen insbesondere nationale Rechtsvorschriften eines Landes, die internationale rechtliche Verpflichtungen letztlich umsetzen, eine entscheidende Rolle. Denn nationale Gesetzgebung kann – wenn sie nicht unter gebührender Berücksichtigung des humanitären Völkerrechts ausgestaltet ist – die Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht in der Praxis untergraben. Dies gilt insbesondere für das Recht auf eine medizinische Versorgung für alle, also auch für jene, die von einer Konfliktpartei als „Feind*innen“ bezeichnet werden. Geeignete Mechanismen müssen hier greifen, damit die medizinische Versorgung geschützt ist, und medizinische Einrichtungen nicht für militärische Zwecke missbraucht werden. Der Schutz medizinischer Hilfseinsätze muss in die nationale Militärdoktrin und militärische Entscheidungsprozesse integriert werden.  

Außerdem sind internationale Rechenschaft und öffentliche Stellungnahmen zu potenziell schwersten Völkerrechtsverstößen zentral, um Staaten anzuhalten, Vorfälle ernsthaft und transparent aufzuklären, einer Normalisierung von Verstößen etwas entgegenzusetzen und künftige Angriffe auf Gesundheitsversorgung zu verhüten.  

Der momentan vorherrschenden Kultur der Straflosigkeit und damit Aushöhlung überlebensnotwendiger humanitärer Normen muss dringend entgegengewirkt werden, gerade von einem Land wie Deutschland. Der Schwächung des humanitären Völkerrechts wird Vorschub geleistet, wenn Angriffe auf beispielsweise Krankenhäuser, die von der einen Kriegspartei verübt wurden, schnell und klar verurteilt werden oder zumindest Aufklärung eingefordert wird, während Angriffe einer anderen Kriegspartei ausgeschwiegen werden. Hier braucht es von der deutschen Bundesregierung einen konsistenten politischen Einsatz gegenüber allen relevanten Akteuren.

Sarah Meschenmoser, Leiterin der politischen Abteilung von Ärzte ohne Grenzen in Deutschland