Spenden steuerlich absetzen
Spenden von der Steuer absetzen und medizinische Hilfe fördern
Gesundheit ist ein Menschenrecht. Mit Ihrer Spende an Ärzte ohne Grenzen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig können Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen und so Ihre Steuerlast reduzieren.
Damit Sie Ihre Spende absetzen können, ist es wichtig, dass die Organisation, an die Sie spenden, als steuerbegünstigt anerkannt ist. Ärzte ohne Grenzen erfüllt diese Voraussetzung. Als eingetragener Verein und gemeinnützige Organisation ist Ärzte ohne Grenzen e.V. offiziell berechtigt, Spendenbescheinigungen - oft auch als Spendenquittung bezeichnet - auszustellen.
Spenden und Steuererklärung: Wie hoch ist der steuerliche Vorteil?
Der maximale Betrag, den Sie absetzen können, beträgt 20 % Ihres Jahreseinkommens bei Privatpersonen. Zu den Einkünften zählen z.B. Lohn und Gehalt, Honorare, Kapitalerträge, Mieteinnahmen und weitere steuerpflichtige Einnahmen. Ihre Spende wird als Sonderausgabe in der Steuererklärung berücksichtigt.
Was passiert bei Spenden über 20 % Ihres Einkommens?
Falls Ihre Spenden in einem Jahr mehr als 20 % Ihrer Einkünfte ausmachen, können Sie den überschreitenden Betrag nicht direkt absetzen. Dieser Betrag geht jedoch nicht verloren: Das Finanzamt führt ihn als Spendenvortrag und berücksichtigt ihn in den Folgejahren.
Wie hoch ist der steuerliche Vorteil?
Der tatsächliche Vorteil hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Je höher Ihr Steuersatz, desto stärker wirkt sich die Spende auf Ihre Steuerlast aus.
Eine Rechenbeispiel für Ihre Steuerersparnis
- Einkommen: 50.000 Euro brutto im Jahr
- Spende: 1.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation
- Steuersatz: 30 %
Die Spende von 1.000 Euro wird als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Neues zu versteuerndes Einkommen: 50.000 Euro − 1.000 Euro = 49.000 Euro.
Steuerersparnis: 1.000 Euro × 30 % = 300 Euro.
Wie gebe ich Spenden in der Steuererklärung an?
Spenden müssen nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Allerdings ist es zu empfehlen, da so die Einkommenssteuer sinken kann.
Spendenquittung: Ihr Nachweis für die Steuererklärung
Ab einer Spende in Höhe von 20 Euro erhalten Sie von uns automatisch eine Spendenbescheinigung im jeweils darauffolgenden Jahr. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, jederzeit eine Spendenquittung anzufordern.
Spenden bis zu einer Höhe von 300 Euro können Sie dem Finanzamt ohne Spendenquittung belegen. Reichen Sie dafür beim Finanzamt einen Kontoauszug ein, auf dem Ihre Spende aufgeführt ist. Fügen Sie außerdem unseren Freistellungsbescheid gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 EstDV bei.
PayPal-Spende steuerlich absetzen – Besonderheiten und Tipps
Online-Spenden werden zunehmend über Zahlungsplattformen wie PayPal abgewickelt. Die gute Nachricht: Auch Spenden über PayPal sind steuerlich absetzbar.
Für den vereinfachten Spendennachweis bei PayPal-Spenden bis 300 Euro benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Kontoauszug Ihres PayPal-Kontos, auf dem der Name des*der Kontoinhaber*in sowie die verwendete E-Mail-Adresse (als Pendant zur Kontonummer) erkennbar sind.
- Nachweis der Transaktionsdetails, also eine detaillierte Übersicht der betreffenden Spende. Daraus müssen ebenfalls Kontoinhaber*in und E-Mail-Adresse hervorgehen.
- Nachweis des Empfängers über die Befreiung von der Körperschaftsteuer, wie z.B. der aktuelle Freistellungsbescheid der Organisation.
Spendenmöglichkeiten
Regelmäßige Spenden steuerlich absetzen
Großspenden von der Steuer absetzen
Unternehmensspenden von der Steuer absetzen
Spenden und Steuern: Häufige Fragen und Antworten
Spenden sind nicht unbegrenzt steuerlich absetzbar. Der Gesetzgeber sieht eine Höchstgrenze von 20 % der gesamten Einkünfte eines Jahres vor (§ 10b EStG). Zu den Einkünften zählen beispielsweise Lohn, Gehalt und weitere steuerpflichtige Einnahmen.
Beispiel: Bei einem jährlichen Gesamteinkommen von 50.000 Euro können Sie bis zu 10.000 Euro als Sonderausgaben ansetzen. Ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert sich entsprechend bei der Steuerveranlagung. Die tatsächliche finanzielle Auswirkung hängt von Ihrem individuellen Steuersatz ab.
Sollten Sie in einem Jahr mehr als 20 % Ihrer Einkünfte spenden, können Sie den darüberliegenden Betrag nicht im selben Jahr absetzen. Dieser Betrag geht jedoch nicht verloren: Das Finanzamt führt ihn in einem gesonderten Bescheid als Spendenvortrag und berücksichtigt ihn in den Folgejahren.
Ab einer Spendenhöhe von 20 Euro erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, auch Spendenquittung genannt, für Ihre Steuererklärung. Für kleinere Beträge bis 300 Euro können Sie den vereinfachten Spendennachweis nutzen.
Der vereinfachte Spendennachweis setzt folgende Unterlagen voraus:
Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung Ihrer Bank
Angaben wie Name und Kontonummer von Spender*in und Empfänger*in, Betrag der Spende sowie Buchungstag
Zusätzlich muss ein Nachweis der Organisation über die Befreiung von der Körperschaftsteuer vorliegen. Den Freistellungsbescheid von Ärzte ohne Grenzen können Sie hier herunterladen.
Ärzte ohne Grenzen e.V. ist als gemeinnützige Organisation in Deutschland anerkannt. Gemeinnützige Organisationen erhalten vom Finanzamt einen Freistellungsbescheid, der bestätigt, dass sie steuerlich als gemeinnützig anerkannt sind. Den Freistellungsbescheid von Ärzte ohne Grenzen e.V. finden Sie hier.
Eine Spendenbescheinigung ist eine amtlich vorgeschriebene Zuwendungsbestätigung, die folgende Angaben enthält:
Name und Anschrift der spendenden Person
Betrag der Spende
Name der Organisation
ggf. Angaben zur Zweckbindung
Die Form der Bescheinigung ist gesetzlich festgelegt (§ 50 EStDV).
Ein Freistellungsbescheid ist der offizielle Nachweis, dass eine Organisation gemeinnützig ist. Das Finanzamt vergleicht hiermit, ob Spenden steuerlich geltend gemacht werden dürfen.
Wenn Sie in Ihrer Steuererklärung den vereinfachten Spendennachweis nutzen wollen, finden Sie hier den Freistellungsbescheid von Ärzte ohne Grenzen.
Ja, für Spenden bis 300 Euro ist keine offizielle Spendenquittung erforderlich. Der vereinfachte Spendennachweis genügt.
Dazu benötigen Sie:
Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung Ihrer Bank
Angaben wie Name und Kontonummer von Spender*in und Empfänger*in, Betrag der Spende sowie Buchungstag
Zusätzlich muss ein Nachweis der Organisation über die Befreiung von der Körperschaftsteuer vorliegen.
Ja, Sie erhalten ab einer Spende in Höhe von 20 Euro automatisch eine Spendenbescheinigung im jeweils darauffolgenden Jahr. Darüber hinaus haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit, eine Spendenquittung anzufordern.
Spendenbelege müssen nicht mehr automatisch mit der Steuererklärung eingereicht werden, jedoch sollten Steuerpflichtige sie sorgfältig aufbewahren, da das Finanzamt diese jederzeit anfordern kann (§ 50 Abs. 8 EStDV 2017). Dabei gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Sie können jederzeit bei unserem Spendenservice Ihre Spendenquittung anfordern.
Auch Spenden über PayPal sind steuerlich absetzbar. Für den vereinfachten Spendennachweis bei Spenden bis 300 Euro benötigen Sie:
Kontoauszug Ihres PayPal-Kontos mit Name des Kontoinhaber*in und verwendeter E-Mail-Adresse
Transaktionsdetails der Spende
Nachweis des Empfängers über die Befreiung von der Körperschaftsteuer, z. B. Freistellungsbescheid der Organisation
Ja, aber nur eingeschränkt. Spenden an Organisationen innerhalb der EU oder des EWR können absetzbar sein, wenn nachgewiesen wird, dass die Organisation nach deutschem Recht gemeinnützig wirken würde.
Das Bundeszentralamt für Steuern stellt hierfür das Zuwendungsempfängerregister bereit: Zuwendungsempfängerregister.
Glossar: Spenden steuerlich absetzen – wichtige Begriffe einfach erklärt
Dieses Glossar erklärt zentrale Begriffe rund um das Thema Spenden, Gemeinnützigkeit, Zuwendungsbestätigungen und PayPal-Spenden. Es richtet sich an alle, die wissen möchten, welche Nachweise nötig sind und wie Spenden steuerlich berücksichtigt werden können.
Steuerpflichtige müssen Spendenbelege nicht mehr automatisch mit der Steuererklärung einreichen, aber aufbewahren. Das Finanzamt kann sie jederzeit anfordern.
§ 50 Abs. 8 EStDV 2017
Offizieller Nachweis, dass eine Organisation gemeinnützig ist. Das Finanzamt vergleicht hiermit, ob Spenden steuerlich geltend gemacht werden dürfen.
Hier finden Sie den Freistellungsbescheid von Ärzte ohne Grenzen
Eine Organisation ist gemeinnützig, wenn sie laut Abgabenordnung Zwecke verfolgt, die dem Gemeinwohl dienen. Nur dann dürfen Spenden steuerlich abgesetzt werden.
Monetäre Zuwendung ohne Gegenleistung. Der häufigste Fall bei steuerlich abzugsfähigen Spenden.
Kann steuerlich absetzbar sein – aber nicht in allen Vereinen. Bei Sportvereinen z.B. sind Beiträge meist nicht abzugsfähig, weil Mitglieder eine Leistung erhalten. Informieren Sie sich hierzu gesondert.
Spenden können in der Steuererklärung unter „Sonderausgaben“ eingetragen und steuermindernd berücksichtigt werden.
Umgangssprachlicher Begriff für eine Zuwendungsbestätigung. Eine Spendenquittung wird von der Organisation ausgestellt.
Bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte können als Spenden steuerlich abgesetzt werden. Darüber hinausgehende Spenden können in Folgejahre übertragen werden.
Der offizielle Spendennachweis für das Finanzamt enthält alle Pflichtangaben wie Name und Adresse des Spender*in, Empfänger*in, Betrag und steuerbegünstigten Zweck.
Wichtiger Hinweis zu steuerrechtlichen Informationen
Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand. Da sich steuerrechtliche Vorgaben jedoch ändern können und jeder Einzelfall anders ist, übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Lassen Sie sich im Zweifel von eine*r Steuerberater*in individuell beraten.
Wie wir Ihre Spende einsetzen
Im Jahr 2024 konnte Ärzte ohne Grenzen Deutschland mit 252,2 Millionen Euro unsere weltweite Hilfe in mehr als 70 Ländern mitfinanzieren. Das waren 81,8 Prozent unserer Ausgaben. Die restlichen Ausgaben flossen in unsere professionelle Verwaltung & Öffentlichkeitsarbeit sowie in unsere wichtige Berichterstattung über die Situation der Menschen in Not ("Témoignage" bedeutet "Zeugnis ablegen").
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81,8 %
Projekte
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1,7 %
Témoignage
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Spendenwerbung und -verwaltung. Allgemeine Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit