DR Kongo: Machthaber in Nord-Kivu behindern Hilfe für Überlebende sexualisierter Gewalt
Goma/Berlin, 2. November 2026. Die FRN, vormals AFC/M23, haben massive Einschränkungen der Hilfsangebote für Überlebende sexualisierter Gewalt in Nord-Kivu in der Demokratischen Republik Kongo verhängt. Die am Anfang des Jahres erlassenen Regelungen der de-facto-Machthaber in der Provinz hindern Betroffene daran, Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ärzte ohne Grenzen fordert, die Maßnahmen unverzüglich zurückzunehmen und sicheren Zugang zu Hilfe zu gewährleisten.
Durch die Regelungen wird Druck auf medizinisches Personal ausgeübt, die Zahl der Betroffenen einzuschränken – etwa durch eine deutlich engere Definition von sexualisierter Gewalt. So dürfen nur noch Betroffene erfasst werden, die sichtbare Zeichen von Verletzungen haben. Dies setzt Überlebende sexualisierter Gewalt medizinisch unnötigen und invasiven körperlichen Untersuchungen zum Nachweis von Gewalt aus.
Auch wird zur Auflage gemacht, dass Überlebende sexualisierter Gewalt sich bei der Polizei melden müssen, bevor sie Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Zeitfenster für den Anspruch auf Hilfe für Betroffene wurde außerdem auf 72 Stunden nach dem Übergriff beschränkt.
Deutlicher Einbruch der Konsultationszahlen
„Die Krise weniger sichtbar zu machen, lässt die zugrunde liegende Gewalt nicht verschwinden“, sagt Akke Boere, Leiterin der Projektabteilung von Ärzte ohne Grenzen. „Ein Rückgang der gemeldeten Fälle bedeutet nicht, dass sexualisierte Gewalt abnimmt. Es bedeutet lediglich, dass Überlebende große Hürden beim Zugang zu sicherer und vertraulicher Versorgung überwinden müssen.“
Die Einschränkungen haben in von Ärzte ohne Grenzen unterstützen Gesundheitseinrichtungen in Nord-Kivu bereits zu einem drastischen Rückgang der Konsultationen von Überlebenden sexualisierter Gewalt geführt. Im Vergleich zu Januar 2026 nahmen im August 41 Prozent weniger Menschen die entsprechende Versorgung in Anspruch. Aus den Gemeinden wird von wachsender Angst davor berichtet, Hilfsangebote zu nutzen.
„Die Priorität muss sein, Hindernisse für die Versorgung zu beseitigen, den Schutz zu verbessern und den Zugang zur Justiz zu stärken. Darüber hinaus müssen die Bedingungen verändert werden, die es möglich machen, dass es zu sexualisierter Gewalt kommt“, sagt Boere. „Die derzeitigen restriktiven Maßnahmen sind nicht der richtige Weg, um dies zu erreichen. Sie fügen den Überlebenden nur weiteren Schaden zu.“
Drohungen gegen medizinisches Personal
Mitarbeiter im Gesundheitswesen und Partnerorganisationen haben gegenüber Ärzte ohne Grenzen berichtet, dass ihnen mit Suspendierung oder sogar Haftstrafen gedroht wurde, sollten sie sich nicht an die neuen Maßnahmen halten. Diese Drohungen schränken den ohnehin schon begrenzten Zugang der Menschen zur medizinischen Versorgung weiter ein.
„Überlebende sexualisierter Gewalt und das sie versorgende medizinische Personal dürfen weder eingeschüchtert noch geschädigt werden”, sagt Boere. Auch darf der Zugang zur medizinischen Versorgung niemals von einer Anzeige bei den Behörden oder der Einleitung rechtlicher Schritte abhängen.
Ärzte ohne Grenzen leistet derzeit im Osten der DR Kongo medizinische Hilfe in den Provinzen Nord-Kivu, Süd-Kivu und Ituri und ist eine der wenigen Organisationen, die Überlebenden sexualisierter Gewalt in vielen Gebieten sofortige Hilfe anbietet. Im Jahr 2025 wurden mehr als 53.000 Überlebende sexualisierter Gewalt in von Ärzte ohne Grenzen unterstützten Einrichtungen in der gesamten DR Kongo versorgt.
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