Gut vorbereitet: Notfallteams von Ärzte ohne Grenzen sind schnell vor Ort. © Francesco Zizola/Noor
 
Gut vorbereitet: Notfallteams von Ärzte ohne Grenzen sind schnell vor Ort.


Vorteile einer Zustiftung

Zustiftungen sowie Spenden gelten nach dem Einkommenssteuergesetz als Sonderausgaben, die bei der Steuererklärung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Dies verringert Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit auch die Steuerlast.

 

Ihre Vorteile als Privatperson:

  • Abzug einer Zustiftung bis zu einer Höhe von insgesamt einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte.
  • Abzug einer Spende bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte. Beide Abzugsmöglichkeiten können Sie parallel in Anspruch nehmen.
  • Sie können unsere Stiftung auch in Ihrem Testament bedenken. Die Ärzte ohne Grenzen Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und damit von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

 

Ihr Vorteil als Unternehmen:

  • Abzug einer Spende bis zu 20 Prozent oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.

Verena Schäfer - © Barbara Sigge
Verena Schäfer
Tel.: 030 - 700 130 148

Fotos: Francesco Zizola/Noor, Barbara Sigge



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Spendenverteilung 2010