Mit einer Treuhandstiftung können Sie sich ganz persönlich für Menschen in Not engagieren: Sie errichten unter dem Dach der Ärzte ohne Grenzen Stiftung eine unselbstständige Stiftung, die Sie namentlich widmen können.
Als Stifter schließen Sie einen Stiftungsvertrag mit der Ärzte ohne Grenzen Stiftung.
Bestandteil dieses Vertrages ist die Stiftungssatzung. In dieser legen Sie gemäß der Zwecksetzung der Ärzte ohne Grenzen Stiftung – den Zweck Ihrer Stiftung fest. Dabei können Sie bestimmen, in welche Region oder in welches Land die Erträge fließen – solange Ärzte ohne Grenzen dort bereits aktiv ist.
Als Dachstiftung übernehmen wir für Sie die Verwaltung und vertreten Ihre Treuhandstiftung rechtlich. Daher ist für die Gründung Ihrer Treuhandstiftung kein behördliches Genehmigungsverfahren nötig, das Finanzamt prüft lediglich deren Gemeinnützigkeit. Die Errichtung einer Treuhandstiftung ist ab einem Stiftungskapital von 200.000 Euro möglich.