Ein Stifterfonds ermöglicht es Ihnen, eine Zustiftung in die Ärzte ohne Grenzen Stiftung mit Ihrem Namen zu verbinden – egal, ob Sie in einen unserer drei Themenfonds zustiften oder eine Zustiftung ohne Zweckbindung wählen. Auf Wunsch führen wir Sie auf unserer StiftungsWebsite oder in unserem Jahresbericht gerne namentlich als Zustifter auf.
Stifterfonds werden getrennt von anderen Zustiftungen verwaltet. Unter Berücksichtigung des internen Verwaltungsaufwands richten wir Stifterfonds für Zustiftungen ab 100.000 EUR ein. Eine behördliche Genehmigung sowie eine eigene Steuerveranlagung sind nicht erforderlich.