Für Spenden über 20 Euro versenden wir automatisch jeweils im Februar des Folgejahres eine Jahresspendenquittung. Sollten Sie dennoch eine Einzelquittung benötigen, können Sie diese hier bestellen.
Firmen erhalten unmittelbar nach Verbuchung der Spende eine Einzelquittung.
Sämtliche Jahresquittung für das Jahr 2011 sind im Februar 2012 verschickt worden. Sie haben Ihre Jahresquittung noch nicht erhalten?
Melden Sie sich bitte bei uns unter spenderservice@berlin.msf.org oder unter Tel. 030/ 700 130 – 130. Möglicherweise lag uns Ihre Adresse nicht vor.
Dies kann verschiedene Gründe haben:
Ihre Spende wurde bereits mit einer Einzelquittung bestätigt. Da Spenden nur einmal quittiert werden dürfen, erscheint diese Spende nicht erneut auf Ihrer Jahresquittung. ODER:
Sie ließen uns eine Spende zum Jahreswechsel zukommen. Möglicherweise wurde diese Spende – aufgrund der Feiertage – erst im neuen Jahr bei uns verbucht. Dann erscheint Ihre Spende auf Ihrer Jahresquittung 2012, denn Maßstab für die Spendenquittung ist das Verbuchungsdatum auf unserem Spendenkonto (unabhängig davon, ob Sie uns die Lastschrift oder die Überweisung Ihrer Spende im alten Jahr haben zukommen lassen).
Bitte senden Sie uns die Spendenquittung mit der falschen Adresse und den nötigen Angaben zurück. Wir ändern Ihre Adresse und senden Ihnen die korrigierte Jahresquittung zu. Bitte senden Sie die Quittung an:
Ärzte ohne Grenzen
Spendenabteilung
Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin
Sammlungen dürfen, sofern es sich nicht um Geschenkspenden handelt, nicht quittiert werden, daher erscheint der Sammlungsbetrag nicht auf Ihrer Quittung.
Nein. Im Moment geht das noch nicht. Wir sind aber gerade dabei – gemäß den gesetzlichen Verordnungen – ein Format zu entwickeln, das es ermöglicht, Spendenquittungen online zu versenden.
Beträge bis zu 200 Euro können ohne Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dazu benötigen Sie Ihren Kontoauszug sowie den Freistellungstext (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst.b. EStDV) von Ärzte ohne Grenzen e.V. Diesen Text finden Sie am Einzahlungsbeleg des Überweisungsträgers Ihrer Spende.
Sie können den Freistellungstext auch hier ausdrucken und gemeinsam mit Ihrem Kontoauszug, auf dem Ihre Spende an Ärzte ohne Grenzen e.V. aufgeführt ist, beim Finanzamt einreichen.
Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger (Ärzte ohne Grenzen e.V.) auszustellende Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) nachgewiesen werden.
Bitte wenden Sie sich für steuerrechtliche Fragen an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
Besten Dank für Ihre Unterstützung!