Mali 2007: Jedes Jahr sterben weltweit mehr als eine Million Menschen an Malaria. Ärzte ohne Grenzen behandelt die Krankheit in vielen Ländern. © Bruno De Cock
 
Mali 2007: Jedes Jahr sterben weltweit mehr als eine Million Menschen an Malaria. Ärzte ohne Grenzen behandelt die Krankheit in vielen Ländern.


Absetzbarkeit von Spenden

Neues Spendenrecht

Spenden reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Ärzte ohne Grenzen ist als gemeinnützig anerkannt. Nach neuem Spendenrecht können Sie Spenden ab dem 1. Januar 2007 bis zur Höhe von 20 Prozent Ihres Einkommens beim Finanzamt geltend machen. Darüber hinaus gehende Beträge sind auf die nächsten Jahre übertragbar. Beträge bis zu 200 Euro können ohne Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt geltend gemacht werden, sofern die Überweisung auf einem Einzahlungsbeleg mit dem Freistellungstext von Ärzte ohne Grenzen aufgegeben wurde.

Eine Spendenquittung senden wir Ihnen auf Anfrage selbstverständlich zu. Wenn Sie uns regelmäßig unterstützen, erhalten Sie von uns im Folgejahr Ihrer Spenden eine Sammelspendenquittung.

Des Weiteren wurde die Gründung und der Erhalt von steuerbegünstigten Stiftungen weiter gestärkt.

 

Spendenabzugsfähigkeit

Spenden an gemeinnützige Stiftungen können als Sonderausgabe abgezogen werden in Höhe von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.

 

Zustiftungen

Sogenannte Zustiftungen in das Grundstockvermögen einer neuen oder einer bestehenden Stiftung sind im Rahmen des neuen Höchstbetrags von 1 Million Euro ebenfalls als Sonderausgaben abziehbar.

 

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Nicht neu, aber interessant: Nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. gilt, dass eine Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer möglich ist, wenn geschenktes oder vererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall bzw. der Schenkung nachträglich in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht wird.

 


Fotos: Bruno De Cock



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Spendenverteilung 2010