Spenden reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Ärzte ohne Grenzen ist als gemeinnützig anerkannt. Nach neuem Spendenrecht können Sie Spenden ab dem 1. Januar 2007 bis zur Höhe von 20 Prozent Ihres Einkommens beim Finanzamt geltend machen. Darüber hinaus gehende Beträge sind auf die nächsten Jahre übertragbar. Beträge bis zu 200 Euro können ohne Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt geltend gemacht werden, sofern die Überweisung auf einem Einzahlungsbeleg mit dem Freistellungstext von Ärzte ohne Grenzen aufgegeben wurde.
Eine Spendenquittung senden wir Ihnen auf Anfrage selbstverständlich zu. Wenn Sie uns regelmäßig unterstützen, erhalten Sie von uns im Folgejahr Ihrer Spenden eine Sammelspendenquittung.
Des Weiteren wurde die Gründung und der Erhalt von steuerbegünstigten Stiftungen weiter gestärkt.