Ein Vertrag zu Gunsten Dritter bietet Ihnen die Möglichkeit, Sparguthaben oder Wertpapiere zu übertragen. In einer entsprechenden Vereinbarung mit Ihrem Finanzdienstleister legen Sie fest, wer der Begünstigte der Vermögenswerte sein soll. Die Zuwendung wird erst mit dem Tod wirksam und vollzieht sich außerhalb des Nachlasses.