Sie können Ärzte ohne Grenzen in ihrer Lebens- oder Rentenversicherung als Begünstigte einsetzen. Bitte besprechen Sie dies mit dem Kundenberater Ihrer Versicherung.
Versicherungsträger sind allerdings nicht dazu verpflichtet, uns über diese Begünstigung nach Eintritt des Todesfalles zu informieren. Damit Sie daher sicher gehen können, dass Ihrem Willen entsprochen wird, ist es wichtig, dass Sie uns über die Begünstigung informieren. Am einfachsten rufen Sie uns hierzu an.
Für Ihre Versicherungspolice benötigen Sie folgende Angaben:
Ärzte ohne Grenzen e.V.
Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin
Vereinsregister AG Charlottenburg, Berlin
Vereinsregisternummer: VR 21575 B
Spendenkonto 97 0 97
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 370 205 00