Nigeria 2005: Ernährungsprogramm in der Provinz Borno. © Ton Koene
 
Nigeria 2005: Ernährungsprogramm in der Provinz Borno.


Vermächtnisse

Wenn Sie Ärzte ohne Grenzen zwar unterstützen, aber nicht zu Ihrem Erben machen wollen, ist ein Vermächtnis ratsam. Sie erklären dann in Ihrem Testament, dass eine bestimmte Geldsumme oder ein Gegenstand auf unsere Organisation übertragen wird. Die Erben sind somit verpflichtet, Ihr Vermächtnis zu erfüllen, beziehungsweise macht Ärzte ohne Grenzen seine erworbenen Ansprüche gegenüber dem Erben geltend. Was das Vermächtnis konkret beinhaltet, legen Sie in Ihrem Testament fest. Mit einem Vermächtnis helfen Sie, die finanzielle Unabhängigkeit unserer Organisation zu sichern und ermöglichen damit auch in Zukunft schnelle, unbürokratische und politisch unabhängige Hilfe.

 

Als gemeinnützige Organisation ist Ärzte ohne Grenzen von der Erbschaftsteuer befreit. Ein Vermächtnis zu Gunsten unserer Organisation fließt daher ohne steuerliche Abzüge in unsere Arbeit ein.

 


Alice und Ellen Kessler © Ärzte ohne Grenzen
Alice und Ellen Kessler

Alice und Ellen Kessler, Künstlerinnen

Im Sommer 2006 gaben die beiden Künstlerinnen Alice und Ellen Kessler bekannt, dass sie ihren Nachlass Ärzte ohne Grenzen vermacht haben.

 


Evelyn Kähler © privat
Evelyn Kähler

Evelyn Kähler, Fremdsprachensekretärin

"Mag ein Nachlass auch noch so bescheiden sein, es lohnt allemal, darüber nachzudenken, wem und welcher Sache man diesen widmet. Es ist mir sehr wichtig, auf diese Weise eine Arbeit zu unterstützen, die ich mangels entsprechender Ausbildung nicht selbst leisten kann. Denn Ärzte ohne Grenzen leistet mit großer Fachkompetenz Hilfe in Krisengebieten und macht außerdem das Versagen von Regierungen öffentlich."

 


Verena Schäfer - © Barbara Sigge
Verena Schäfer
Tel.: 030 - 700 130 148

Fotos: Ton Koene, Ärzte ohne Grenzen, privat, Barbara Sigge



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Spendenverteilung 2010