Humanitäre Hilfe gibt Menschen die Chance, Kriege und Naturkatastrophen zu überleben. Sie hat eine Aufgabe, die sich zu fördern lohnt: Unterstützung für diejenigen, die sie am dringendsten benötigen - ungeachtet ihrer Herkunft, Religion oder politischen Überzeugung. Sie können uns bei dieser Arbeit unterstützen, indem Sie Ärzte ohne Grenzen in Ihrem Testament bedenken. So kann Ihr letzter Wille die medizinische Versorgung vieler Menschen sicherstellen und damit Leben retten.
Sie können ein eigenhändiges Testament verfassen, das vollständig von Hand geschrieben ist und mit Ihrem Vor- und Familiennamen unterschrieben ist. Vergessen Sie Ortsangabe und Datum nicht. Mögliche Änderungen und Ergänzungen müssen ebenfalls handschriftlich erfolgen.
Die rechtlich einwandfreie Form ist beim notariellen Testament gewährleistet. Sie errichten es bei einem Notar Ihrer Wahl. Das Testament können Sie beim Nachlassgericht hinterlegen, die hierfür entstehenden Kosten richten sich nach dem Vermögenswert und sind in einer Gebührentabelle festgelegt.
Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit. Eine Zuwendung an Ärzte ohne Grenzen im Testament kommt somit ohne steuerliche Abzüge unseren Projekten zu Gute.
Im Sommer 2006 gaben die beiden Künstlerinnen Alice und Ellen Kessler bekannt, dass sie ihren Nachlass Ärzte ohne Grenzen vermacht haben.
"Mag ein Nachlass auch noch so bescheiden sein, es lohnt allemal, darüber nachzudenken, wem und welcher Sache man diesen widmet. Es ist mir sehr wichtig, auf diese Weise eine Arbeit zu unterstützen, die ich mangels entsprechender Ausbildung nicht selbst leisten kann. Denn Ärzte ohne Grenzen leistet mit großer Fachkompetenz Hilfe in Krisengebieten und macht außerdem das Versagen von Regierungen öffentlich."