Sie können bereits zu Lebzeiten Ihre Werte und Güter (z.B. eine Immobilie oder auch einen hohen Geldbetrag) an diejenigen Personen übergeben, die Ihnen nahe stehen oder an eine gemeinnützige Organisation wie Ärzte ohne Grenzen. Man spricht in diesem Fall von einer Schenkung. Für Schenkungen gelten die gleichen Freibeträge und Steuerklassen wie bei der Erbschaftsteuer. Informationen darüber können Sie am Fuß dieser Seite herunterladen.
Gemeinnützige Organisationen sind von der Schenkungsteuer befreit. Eine Schenkung kann helfen, die Steuerlast für Ihre Erben zu senken. Wollen Sie die Schenkung nicht sofort durchführen, ist es auch möglich, zu Lebzeiten ein Schenkungsversprechen zu geben. Dieses bedarf einer notariellen Beurkundung. Auch bei einer größeren Schenkung ist die Unterstützung eines Steuerberaters sinnvoll und sollte notariell beurkundet werden.
Verstirbt der Schenkende vor Ablauf der Zehnjahresfrist ab der Schenkung, fällt der (pro Jahr um 1/10 verminderte) Wert der Schenkung in den Nachlasswert und unterliegt der Erbschaftsteuer.