Ein wichtiger Teil der medizinischen Versorgung nach einer Vergewaltigung ist die Prophylaxe zur Vermeidung einer HIV-Infektion. Dabei muss die Medikamenteneinnahme so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 72 Stunden beginnen, um wirksam zu sein. Behandelt werden müssen aber auch andere sexuell übertragbare Krankheiten wie Hepatitis B. Jene Opfer, die bei dem Übergriff körperlich verletzt wurden, benötigen Tetanus-Impfungen. Bis zu fünf Tage nach dem erzwungenen Geschlechtsverkehr ist nachträgliche Empfängnisverhütung möglich, um eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern.
"Wir müssen aber immer wieder feststellen, dass spezielle Nothilfe für Vergewaltigungsopfer in jenen Ländern, in denen wir arbeiten, entweder kaum oder gar nicht vorhanden ist", sagte Thilde Knudsen, medizinische Beraterin und Expertin für sexuelle Gewalt bei Ärzte ohne Grenzen. "Die Schädigung kann nicht ganz rückgängig gemacht werden, und gewisse psychische Folgen werden wahrscheinlich ein Leben lang bleiben. Aber mit der richtigen Kombination aus rechtzeitiger medizinischer Betreuung, Traumabehandlung und sozialer und rechtlicher Unterstützung kann die Schädigung begrenzt und dem Menschen beim Leben danach geholfen werden."
Ärzte ohne Grenzen beschreibt in dem Bericht auch Schwierigkeiten, Hilfe zu leisten. So ist es nicht einfach, zu gewährleisten, dass die betroffenen Menschen überhaupt Hilfe suchen und schnell genug zu entsprechenden Anlaufstellen kommen. Wird die medizinische Versorgung für Opfer sexueller Gewalt in allgemeine Gesundheitszentren integriert, kann dies gegen Stigmatisierung helfen. Doch selbst dann ist nach Erfahrung der Organisation noch eine intensive Sensibilisierungskampagne nötig, um soziale Tabus zu brechen und die Menschen dazu zu bewegen, Hilfe aufzusuchen.
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| Burundi | |
|---|---|
| Fläche: | 27 834 km² |
| Einwohner: | 8,074 Mio. Einw. |
| Ärzte pro 1000 Einwohner: | Ärzte: 0,05/1000 Einw. |
| Säuglings- sterblichkeit: | 114/1000 Geb. |
| Lebenserwartung (Männer): | 44 J. |
| Lebenserwartung (Frauen): | 46 J. |