"Nach zwei Gerichtsurteilen zu Gunsten von Ärzte ohne Grenzen ist dieses salomonische Urteil erschreckend", sagte Isabelle Ségui-Bitz, Präsidentin von Ärzte ohne Grenzen in der Schweiz. "Es verschleiert die Rolle einer Regierung, die ein Lösegeld verhandelt und gezahlt hat und die Rechnung anschließend an Ärzte ohne Grenzen weitergibt. Die Entscheidung ist Teil eines bedrohlichen Trends, der unabhängige humanitäre Hilfe mehr und mehr untergräbt. Dieses in der Schweiz gefällte Urteil, wo auch die Genfer Konventionen unterzeichnet worden sind, ist für Helfer, die in Konfliktgebieten wie Somalia oder Darfur arbeiten sehr beunruhigend."
Im Februar 2008 hatte der Gerichtshof in Genf in zweiter Instanz noch klar zugunsten von Ärzte ohne Grenzen entschieden. Umso unverständlicher und unannehmbarer ist nun die Entscheidung des Bundesgerichts, die Verantwortung für die Hälfte des von einer Regierung ausgehandelten und bezahlten Lösegelds an eine humanitäre Organisation weiterzugeben.
Indem das Schweizer Bundesgericht der Argumentation der niederländischen Regierung folgend die Entführung eines humanitären Mitarbeiters auf einen finanziellen Streit reduziert, trägt es zur Banalisierung von Verbrechen an humanitären Helfern bei. Diese Vergehen haben in den vergangenen Jahre kontinuierlich zugenommen und sind meist ungestraft geblieben.