Ordentliche Mitglieder
Ordentliches Mitglied kann jede volljährige Person werden, die bereits längere Zeit als Freiwilliger in einem Projekt von Ärzte ohne Grenzen, als Ehrenamtler oder als Mitarbeiter im Büro aktiv für Médecins Sans Frontières/Ärzte ohne Grenzen e.V. im In- oder Ausland tätig war und die Ziele und Grundsätze des Vereins sowie dessen Charta aktiv unterstützt.
Bezogen auf die Gesamtheit aller ordentlichen Mitglieder darf der Anteil der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter maximal 25 Prozent betragen. Die Aufnahme in den Verein erfolgt nach schriftlichem Aufnahmeantrag durch Beschluss des Vorstandes. Die Mitgliedschaft beginnt mit sofortiger Wirkung.
Fördernde Mitglieder
Fördernde Mitglieder können neben volljährigen Personen auch sogenannte juristische Personen (z.B. eine GmbH) werden, die den Vereinszweck vor allem durch Zahlung eines jährlichen Förderbeitrags unterstützen. Fördermitglieder erhalten Vereinsperiodika, zum Beispiel das Spendermagazin AKUT.