Sudan 2007: Verteilung von Hilfsgütern in Kalma Camp, einem Vertriebenenlager im Süden Darfurs. © Sven Torfinn
 
Sudan 2007: Verteilung von Hilfsgütern in Kalma Camp, einem Vertriebenenlager im Süden Darfurs.


Flüchtlinge und Vertriebene

Eine Definition bestimmt das Schicksal von Menschen, die ihre Heimat verlassen müssen

In der Folge von bewaffneten Konflikten oder politischen Krisensituationen kommt es häufig zu großen Flüchtlingsbewegungen. Oft verlassen große Teile der Bevölkerung ihre Heimat aus Angst vor Verfolgung oder Gewalt. Der gesetzliche Schutz, den diese Menschen erfahren, hängt dabei in beträchtlichem Maße davon ab, ob sie bei ihrer Flucht eine nationale Grenze überschreiten oder ob sie innerhalb des eigenen Landes vertrieben werden. Dieser Differenzierung kommt heute eine kritische Bedeutung zu, da die Anzahl der Menschen, die innerhalb ihres eigenen Landes vertrieben werden, weltweit fast zweimal so groß ist wie die Anzahl derer, die in andere Länder fliehen.

Flüchtling: eine problematische Definition

Menschen, die bei ihrer Flucht nationale Grenzen überschreiten, werden als Flüchtlinge angesehen und gemäß dem internationalen Flüchtlingsrecht behandelt. Nach der Flüchtlingskonvention von 1951 ist ein Flüchtling eine Person, "die sich aus der begründeten Angst vor Verfolgung aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder aufgrund ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und die den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder aufgrund dieser Angst nicht in Anspruch nehmen will". Seit 1951 hat diese Definition sowohl offiziell als auch informell einige Erweiterungen erfahren.

Diese Definition hilft zwar, den Schutz einiger Menschen zu gewährleisten, sie führt jedoch auch dazu, dass andere davon ausgeschlossen sind. Die ursprüngliche Definition grenzt zwei der wichtigsten Betroffenengruppen aus: die Menschen, die in großen Gruppen fliehen und diejenigen, die bei ihrer Flucht keine nationalen Grenzen überschreiten, sogenannte Vertriebene (Internally Displaced Persons/IDPs).

Auf Personen, die als Teil eines großen Menschenstroms - aufgrund von Kriegen oder Hungersnöten und nicht aufgrund individueller Verfolgung - in einen anderen Staat flüchten, trifft die strenge Definition des Wortes Flüchtling nicht zu. Denn diese bezieht sich nur auf Einzelfälle. Die Vereinten Nationen haben das Mandat des UNHCR jedoch schon einige Male dahingehend erweitert, dass auch auf die Bedürfnisse einer großen Anzahl von Flüchtlingen eingegangen werden kann. Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen sind verpflichtet, diesen vorübergehend Asyl zu gewähren. Zusätzlich sind die Flüchtlinge dazu berechtigt, die durch die Flüchtlingskonvention festgeschriebenen Garantien einzufordern. So haben sie beispielsweise das Recht, Asyl in einem anderen Land zu beantragen. Außerdem dürfen sie laut internationalem Recht nicht zwangsweise in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.

Vertrieben im eigenen Land

Menschen, die als Vertriebene im eigenen Land leben (Internally Displaced Persons/IDPs), werden vom internationalen Flüchtlingsrecht nicht berücksichtigt. Sie profitieren damit auch nicht von den Schutzmaßnahmen, wie sie für Flüchtlinge festgeschrieben sind. Keine Organisation hat sich dem Schutz dieser Menschen verschrieben. Im Prinzip sollten die Vertriebenen durch ihre nationalen Gesetze geschützt werden, doch häufig ist gerade der eigene Staat für ihre Vertreibung verantwortlich. Gemäß der internationalen Menschenrechtskonventionen stehen den Vertriebenen bestimmte Rechte zu, außerdem haben sie als Zivilpersonen in Kriegszeiten Anspruch auf diese Rechte.

Für Flüchtlinge und besonders für Vertriebene reicht die Hilfe, die ihnen durch internationales Recht zusteht, jedoch häufig nicht aus, um ihre Würde und ihr Überleben zu sichern. Millionen von Menschen werden ihre Grundrechte vorenthalten, während sich die Verantwortlichen hinter Definitionen verstecken.

 


Fotos: Sven Torfinn



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